Terms and Condition / Insurance

We follow the:

General conditions for removal of the Professional Furniture Removers Group of the Swiss Road Transport Association ASTAG

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Versicherung

Deckung / Kosten / Bedingungen

Aufgrund unseres geübten und professionellen Umgangs mit Ihrem Umzugsgut, sind Ihre Möbel bei uns in sicheren Händen. Bei einem allfälligen Schadenfall haften wir laut den AGBs des ASTAG Transportverbandes nur bei Grobfahrlässigkeit. Aus diesem Grund empfehlen wir unserer Kundschaft bei uns eine der folgenden Versicherungsoptionen abzuschließen.

Option I:

Zeitwertversicherung „Standard“

Deckung bis CHF 50‘000.00 (Summe pro eingesetztes Zügelfahrzeug)

Kosten

Auftragssumme unter CHF 2'000.00 = pauschal CHF 60.00
Auftragssumme über CHF 2'000.00 = 3% der Umzugskosten

Der Zeitwert ist „der aktuellen Marktwert für eine Ersatzbeschaffung, unter Berücksichtigung von Alter und Zustand“. Er gilt als Referenz worauf der Versicherungsnehmer im Maximum Anspruch hat.

Leistungsbeschrieb in drei Stufen

  1. Reparatur Wenn möglich wird eine Reparatur der beschädigten Ware im Rahmen des aktuellen Zeitwertes (siehe unten) vorgenommen.

  2. Auszahlung vom Minderwert Sollte eine Reparatur nicht möglich sein oder steht die Höhe der Reparaturkosten nicht im Verhältnis zum Schaden (z.B. nur Kratzer optischer Natur), so wird dem Kunden alternativ einen Minderwert ausbezahlt. Die Höhe des Minderwertes wird anhand des Beschädigungsgrades definiert. In der Regel zwischen 5 -30% vom Zeitwert.

    Beispiel Minderwert an einer Schranktüre entsteht ein Kratzer. Die Funktion ist nicht beeinträchtigt sondern nur optisch sichtbar. Die ganze Türe zu ersetzen steht nicht im Verhältnis zur Beschädigung. Ein Betrag von Fr. X wird ausbezahlt und der Kunde akzeptiert dafür die optische / leichte Beschädigung.

  3. Auszahlung vom Zeitwert Sollte ein „Totalschaden“ (unbrauchbar oder nicht reparierbar) vorliegen, oder sollten die Reparaturkosten über den Zeitwert der beschädigten Ware liegen, so wird dem Kunden im Maximum der „Zeitwert für eine Ersatzbeschaffung“ ausbezahlt.

    Berechnung vom Zeitwert wird anhand einer jährlichen und generellen Amortisation für sämtliche Möbel und Waren von 10% auf den Neupreis berechnet (als Neupreis gilt der effektiv vom Kunden bezahlte Nettopreis). Ab dem neunten Jahr liegt der Zeitwert bei 10% und bleibt dann über die gesamte Lebensdauer auf diesem Niveau stehen. Kann das Alter der beschädigten Ware nicht nachvollzogen werden (z.B. Quittung verloren oder Ware Occasion gekauft) so kann auf den Plattformen ricardo.ch oder ebay.ch verglichen werden was der aktuelle Wert für die gleiche oder für eine ähnliche Ware ist. Dieser Wert ist dann der „Zeitwert“ worauf der Versicherungsnehmer im Maximum Anspruch hat. Sollte der Versicherungsnehmer einen Ersatzkauf wünschen, so liegen die Transportkosten vollumfänglich bei ihm.

    Beispiel Totalschaden Ein Holztisch bekommt beim Umzug auf der Oberfläche und an der Kante einen tiefen Schlag. Kaufpreis vor 5 Jahren Fr. 1‘800.00. Der aktuelle Zeitwert beträgt gemäß Amortisation noch Fr. 900.00. Eine Reparatur vom Schreiner über Fr. 1‘200.00 käme teurer als der Zeitwert ist. Es handelt sich hierbei also um einen Totalschaden. Dem Kunden werden demnach Fr. 900.00 für eine Ersatzbeschaffung, abzüglich dem Selbstbehalt ausbezahlt.

Selbstbehalt bei Kleinschäden Kleinschäden und leichte Beschädigungen aller Art bis CHF 100.00 pro Gegenstand/Ereignis sind in der Zeitwertversicherung nicht gedeckt und müssen vom Kunden selber getragen werden.
(Neuwertversicherung „Premium“ ohne Selbstbehalt)



Option II:

Neuwertversicherung „Premium“

Auf Ihren Wunsch können Sie für Ihr gesamtes Inventar oder einzelne Möbelstücke sowie Antik-, Wert- oder Kunstobjekte eine Neuwertversicherung abschließen. Hierzu benötigen wir von Ihnen im Vorfeld eine Mobiliarliste mit der Angabe der Neukosten für jedes einzelne zu versichernde Stück. Der zu versichernde Gesamtwert muss mindestens CHF 10‘000.00 betragen.

Deckung Das Mobiliar ist bis 10 Jahre und Elektronische Geräte bis 3 Jahre Neuwert versichert. Danach folgt eine Zeitwertversicherung (gemäß unserer Zeitwertversicherung Standard).

Prämie
1% der Neukosten (gem. Ihrer Mobiliarliste) + Fr. 100.00 Bearbeitungspauschale

Selbstbehalt KEIN Selbstbehalt beim Schadenfall



Option III:

Keine Versicherung

Sie möchten die Versicherungsprämie sparen und verzichten vollumfänglich auf eine Deckung. Bei einem allfälligen Schadenfall wird von Seite Auftragsnehmer keinerlei Haftung übernommen.
Hinweis bei einem Versicherungsausschluss verzichten Sie auch auf eine Deckung bei allfälligen Schäden am Gebäude wie z.B. Liftanlagen, Wände im Treppenhaus oder Bodenbeläge (Parkett etc.).



Abschluss der Versicherung

Gewünschte Option auf unserer Offerte auf Seite 3 ankreuzen und unterzeichnet an uns retournieren oder spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn telefonisch bei unserem Sekretariat melden.

Wenn Sie uns weder mündlich noch schriftlich eine Angabe machen, so gehen wir davon aus dass Sie KEINE Versicherung wünschen. Bei einem Schadenfall übernehmen wir keine Haftung.

Schadensabwicklung

Wir setzen selbstverständlich alles daran, keine Schäden zu verursachen. Wo gearbeitet wird, können jedoch bekanntlich Fehler passieren. Sollten Sie am Umzugstag darum einen Schaden bemerken, bitte diesen umgehend unserem Teamleiter vor Ort melden. Sollten Sie den Schaden erst später bemerken, können Sie uns diesen innert 3 Tagen schriftlich, per Telefon oder E-Mail melden. Senden oder mailen Sie uns nebst Fotos und Beschrieb auch gleich die Kaufbelege zu. Für spätere Schadensmeldungen können wir keine Haftung übernehmen.

Schadensmeldung was wir benötigen: Fotos, Beschrieb zum Schaden, Kaufvertrag/Quittung (wenn nicht vorhanden, Angabe zum Alter und der Neukosten). Halten Sie wenn möglich den Schaden mit einer Fotoaufnahme fest. In Zusammenarbeit mit Versicherung, Schreiner- und Reparaturdienst sowie Schadenexperten garantieren wir Ihnen eine rasche und fachgerechte Schadensbehebung.

Wichtig

Erteilen Sie keine Reparaturaufträge ohne unsere vorherige Zustimmung!

Haftungsablehnung bei folgenden Fällen

  • Schäden welche später als 3 Tage bei uns gemeldet werden
  • an Festplatten von Computer, PCs, Handys, Notebooks und elektr. Geräten
  • für mechanische oder elektronische Defekte von Gerätschaften und Maschinen wenn von außen keine Beschädigung sichtbar ist
  • an Lampen, Bilder, Spiegel, Glasplatten sowie zerbrechliche oder heikle Gegenstände welche kundenseitig vorgängig nicht transportgerecht verpackt worden sind
  • Leichte Kratzspuren an Glas, Holz, Kunststoff, furnierten und lackierten Oberflächen
  • an Inhalte von Umzugsboxen, welche nicht von uns eingepackt wurden
  • an von uns verpackten Umzugsboxen, Möbelstücke oder Gegenstände welche nach dem Umzug nicht umgehend wieder von uns ausgepackt und auf Schäden kontrolliert werden konnten
  • an Gegenständen, welche nicht mehr im Originalzustand oder nicht mehr mit den Originalschrauben zusammengebaut sind
  • welche durch Kundenseitige Mithilfe am Umzugstag verursacht wurden an Gegenständen
  • Schäden welche nicht klar von uns verursacht wurden
  • welche durch eine haftpflichtige Drittperson oder Drittfahrzeug verursacht wurde
  • welche alters- oder qualitätsbedingt in fragilem Zustand sind
  • an sämtlichen Möbelstücken, Wert- oder Kunstgegenstände mit Einzelwert von über Fr. 5‘000.00, welche kundenseitig vorgängig bei uns nicht als solche gemeldet worden sind (bei solchen Gegenständen muss eine professionelle Verpackung vorgenommen und im Möbelwagen speziell platziert, gesichert und geladen werden).
  • an Stein- und Glasmöbel welche einen bestehenden Riss, Bruch und Spannung haben (oft unsichtbar) und bei bloßen Anheben / Tragen zerreißen oder brechen
  • Bei Pflanzen insbesondere Äste oder Blätter
  • Inhalte von Terrarium oder Aquarium
  • Haftungsausschluss für folgende Güter: Edelsteine, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Banknoten, Sammlermünzen, Wertpapiere und Urkunden, gezogene Lose, Kunstgegenstände mit Liebhaberwert über Fr. 5‘000.-, sowie lebende Tiere. Wir empfehlen solche Gegenstände in den persönlichen Taschen und privaten Fahrzeuge zu transportieren!
  • Güter welche in Fahrzeugen der Kundschaft transportiert werden
  • wenn bei uns keine Versicherung (Zeitwertversicherung oder Neuwertversicherung) abgeschlossen wurde

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